Ortsverein

Der Ortsverein bildet die unterste Ebene im Aufbau der Partei und wird alle zwei Jahre auf der Jahreshauptversammlung gewählt. Hier wird die Willensbildung "an der Basis" praktiziert. Ihre Mitglieder pflegen den direkten Kontakt zu den Bürgern und Bürgerinnen.

Die Aufgabe des Ortsvereins besteht vor allem darin, das Wahlprogramm für die jeweilige Ratsperiode zu erarbeiten und die Umsetzung zu begleiten.

Der Ortsverein hat das Vorschlagsrecht für die Führungspositionen in der Kommunalpolitik (Fraktionsvorsitz, Bürgermeisterkandidaten). Mehrere Ortsvereine bilden den Unterbezirk; das kann eine Gemeinde, eine Stadt oder ein Landkreis sein.

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