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Kommunalpolitik

Kommunalpolitik ist die politische Arbeit in Kommunen, also in Gemeinden bzw. Städten oder in Landkreisen.

Die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland haben das im Grundgesetz Art. 28 Abs. 2 garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung, d.h. sie können ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden.

Dafür werden von den Bürgern Gemeindevertreter und Bürgermeister gewählt. Die genaue Form der kommunalen Selbstverwaltung und die dafür zu wählenden Organe werden in den Kommunalverfassungen und Gemeindeordnungen der Länder geregelt.

In einer Kommunalwahl hat jeder, sobald er das 16. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher Staatsbürger oder EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland ist, das Recht die Vertreter in den Gemeindeparlamenten zu wählen.

 

 
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